Mindestumfang Segelflug

Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der Segelflug-Ausbildung “PPL C”:

  1. Voraussetzungen:
    • Mindestalter für Schulungsbeginn: 14 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern
    • Mindestalter für Scheinerhalt: 16 Jahre
    • Körperliche Tauglichkeit (Brille ist kein Hindernis)
    • Sonstiges:
      • Kopie Personalausweis
      • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
      • Führungszeugnis und Auszug aus Verkehrszentralregister
      • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  2. Praxis:
    • Flugstunden: 30 Stunden, davon mindestens die Hälfte im Alleinflug und einen 50 km Überlandflug alleine nach Einweisung durch einen Fluglehrer, od. 100 km im Doppelsitzer mit Lehrer.
    • Startanzahl: ca. 60 Starts, davon min. 20 allein. 3 Landungen auf anderen Flugplätzen, 3 Landungen aus ungewohnter Position.
    • Prüfung: Prüfungsflüge mit einem Prüfer der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
  3. Theorie:
    • Lehrgang: Theorielehrgang in den Fächern Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten im besonderen Fällen und Luftrecht u. Menschliches Leistungsvermögen. Die Lehrgänge bieten wir meist im Winter/Frühjahr an Samstagen bzw. Sonntagen vereinsintern an.
    • Prüfung: schriftlich in allen Fächern bei der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
    • Funksprechzeugnis: Lehrgang und danach Prüfung in der Bundesnetzagentur Außenstelle München oder der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd integriert in den Ablauf der schriftlichen Theorieprüfung.

Nach fertiger Ausbildung zum Segelflugpiloten PPL-C ist bei uns dann auch die Weiterbildung zum Motorseglerpiloten möglich, das heißt der PPL-C wird mit “TMG” (TouringMotorGlider und auf deutsch Reisemotorsegler) als Klassenberechtigung erweitert.

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