Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der Segelflug-Ausbildung “PPL C”:
- Voraussetzungen:
- Mindestalter für Schulungsbeginn: 14 Jahre mit Einverständniserklärung der Eltern
- Mindestalter für Scheinerhalt: 16 Jahre
- Körperliche Tauglichkeit (Brille ist kein Hindernis)
- Sonstiges:
- Kopie Personalausweis
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Führungszeugnis und Auszug aus Verkehrszentralregister
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Praxis:
- Flugstunden: 30 Stunden, davon mindestens die Hälfte im Alleinflug und einen 50 km Überlandflug alleine nach Einweisung durch einen Fluglehrer, od. 100 km im Doppelsitzer mit Lehrer.
- Startanzahl: ca. 60 Starts, davon min. 20 allein. 3 Landungen auf anderen Flugplätzen, 3 Landungen aus ungewohnter Position.
- Prüfung: Prüfungsflüge mit einem Prüfer der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
- Theorie:
- Lehrgang: Theorielehrgang in den Fächern Navigation, Meteorologie, Technik, Verhalten im besonderen Fällen und Luftrecht u. Menschliches Leistungsvermögen. Die Lehrgänge bieten wir meist im Winter/Frühjahr an Samstagen bzw. Sonntagen vereinsintern an.
- Prüfung: schriftlich in allen Fächern bei der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
- Funksprechzeugnis: Lehrgang und danach Prüfung in der Bundesnetzagentur Außenstelle München oder der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd integriert in den Ablauf der schriftlichen Theorieprüfung.
Nach fertiger Ausbildung zum Segelflugpiloten PPL-C ist bei uns dann auch die Weiterbildung zum Motorseglerpiloten möglich, das heißt der PPL-C wird mit “TMG” (TouringMotorGlider und auf deutsch Reisemotorsegler) als Klassenberechtigung erweitert.