Mindestumfang Motorsegler

Der Rahmen für die Ausbildung zur Privatpilotenlizenz (PPL nach JAR FCL) auf Reisemotorsegler (TMG) ist vom Gesetzgeber vorgegeben:

  1. Voraussetzungen:
    • Mindestalter für Schulungsbeginn: 16 Jahre (mit Einverständniserklärung der Eltern)
    • Mindestalter für Scheinerwerb: 17 Jahre
    • Sonstiges:
      • Kopie Personalausweis
      • Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
      • Führungszeugnis und Auszug aus Verkehrszentralregister
      • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
      • Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz §7
  2. Praxis:
    • insgesamt mindestens 45 Flugstunden bestehend aus:
      • mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer
      • mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug und unter Aufsicht eines Fluglehrers
    • An- und Abflüge zu/von kontrollierten Flugplätzen
    • 5 Stunden Streckenflug, bestehend aus:
      • ein Navigations-Streckenflug von mehr als 270 km mit Fluglehrer, Zwischenlandung auf einem mindestens 100 km entfernten Flugplatz sowie eine weitere Zwischenlandung
      • ein zweiter NAV-Streckenflug von mehr als 270 km im Alleinflug
    • Einweisung in Funknavigation (CVFR-Kenntnisse)
    • Einweisung in besondere Flugzustände
    • Prüfung: Prüfungsflug mit einem Prüfer der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
  3. Theorie:
    • erfolgt parallel zur praktischen Ausbildung in den folgenden Fächern:
      • Allgemeine Flugzeugkunde / Aerodynamik
      • Navigation
      • Meteorologie
      • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
      • Verhalten in besonderen Fällen
      • Menschliches Leistungsvermögen
      • Funksprechausbildung
    • eine Anzahl von Theoriestunden ist nicht vorgeschrieben
    • Prüfung: schriftlich in allen Fächern bei der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
    • Funksprechzeugnis: Lehrgang und danach Prüfung in der Bundesnetzagentur Außenstelle München oder der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd integriert in den Ablauf der schriftlichen Theorieprüfung.

Die Aushändigung der Lizenz erfolgt frühestens mit dem 17ten Geburtstag.

Gültigkeit / Verlängerung:

  • Die jeweilige Klassenberechtigung (TMG / SEP) gilt jeweils 2 Jahre und wird verlängert, wenn folgende Bedingungen innerhalb der letzten 12 Monaten vor Ablauf vorliegen:
    • 12 Flugstunden auf Reisemotorseglern (TMG), Einmotorigen Flugzeugen (SEP) (z.B. Piper, Cessna, …) oder UL
    • 1-stündiger Übungsflug mit JAR-FCL Fluglehrer. Der Nachweis erfolgt im Flugbuch und in der Lizenz
  • Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
  • Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt. Nach dem Ablauf muß die Neuausstellung beantragt werden

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