Der Rahmen für die Ausbildung zur Privatpilotenlizenz (PPL nach JAR FCL) auf Reisemotorsegler (TMG) ist vom Gesetzgeber vorgegeben:
- Voraussetzungen:
- Mindestalter für Schulungsbeginn: 16 Jahre (mit Einverständniserklärung der Eltern)
- Mindestalter für Scheinerwerb: 17 Jahre
- Sonstiges:
- Kopie Personalausweis
- Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Führungszeugnis und Auszug aus Verkehrszentralregister
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Zuverlässigkeitsüberprüfung nach Luftsicherheitsgesetz §7
- Praxis:
- insgesamt mindestens 45 Flugstunden bestehend aus:
- mindestens 25 Flugstunden mit Fluglehrer
- mindestens 10 Flugstunden im Alleinflug und unter Aufsicht eines Fluglehrers
- An- und Abflüge zu/von kontrollierten Flugplätzen
- 5 Stunden Streckenflug, bestehend aus:
- ein Navigations-Streckenflug von mehr als 270 km mit Fluglehrer, Zwischenlandung auf einem mindestens 100 km entfernten Flugplatz sowie eine weitere Zwischenlandung
- ein zweiter NAV-Streckenflug von mehr als 270 km im Alleinflug
- Einweisung in Funknavigation (CVFR-Kenntnisse)
- Einweisung in besondere Flugzustände
- Prüfung: Prüfungsflug mit einem Prüfer der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
- insgesamt mindestens 45 Flugstunden bestehend aus:
- Theorie:
- erfolgt parallel zur praktischen Ausbildung in den folgenden Fächern:
- Allgemeine Flugzeugkunde / Aerodynamik
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherungsvorschriften
- Verhalten in besonderen Fällen
- Menschliches Leistungsvermögen
- Funksprechausbildung
- eine Anzahl von Theoriestunden ist nicht vorgeschrieben
- Prüfung: schriftlich in allen Fächern bei der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd
- Funksprechzeugnis: Lehrgang und danach Prüfung in der Bundesnetzagentur Außenstelle München oder der Regierung von Oberbayern Abt. Luftamt Süd integriert in den Ablauf der schriftlichen Theorieprüfung.
- erfolgt parallel zur praktischen Ausbildung in den folgenden Fächern:
Die Aushändigung der Lizenz erfolgt frühestens mit dem 17ten Geburtstag.
Gültigkeit / Verlängerung:
- Die jeweilige Klassenberechtigung (TMG / SEP) gilt jeweils 2 Jahre und wird verlängert, wenn folgende Bedingungen innerhalb der letzten 12 Monaten vor Ablauf vorliegen:
- 12 Flugstunden auf Reisemotorseglern (TMG), Einmotorigen Flugzeugen (SEP) (z.B. Piper, Cessna, …) oder UL
- 1-stündiger Übungsflug mit JAR-FCL Fluglehrer. Der Nachweis erfolgt im Flugbuch und in der Lizenz
- Gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
- Lizenz wird für 5 Jahre ausgestellt. Nach dem Ablauf muß die Neuausstellung beantragt werden